Ansprechpartnerin von Stadtbergen
Claudia Günther
Stabsstelle Klimaschutz
Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen
Telefon 0821 / 2438 - 140
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(Neu-)Anschaffung eines Holzofens - was ist zu beachten?
Beratung und Planung
Wenn Sie sich mit dem Kauf eines neuen Ofens beschäftigen, empfehlen wir als ersten Schritt die Beratung durch den zuständigen Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder auch eine Energieberatung, denn der Ofenkauf sollte gut geplant sein.
Die passende Dimensionierung ist wesentlich für die richtige Temperierung des Aufstellraums. So können z.B. Öfen mit zu groß gewählter Nennwärmeleistung den Raum schnell überhitzen oder aber verursachen durch das Betreiben mit verminderter Leistung deutlich höhere Emissionen bei verringertem Wirkungsgrad.
Darüber hinaus kann nach verschiedenen Anlagentypen unterschieden werden. Die Wahl des Ofentyps entscheidet sich darüber, wie häufig das Gerät betrieben werden und wie die Wärmeabgabe aussehen soll. Das Angebot ist sehr vielfältig und reicht z.B. über Kamine mit Heizeinsatz, Kaminöfen, Kachelöfen, Pelletöfen bis hin zu handbeschickten oder automatisch befeuerten Holz-Zentralkessel.
Es lohnt also, sich im Vorfeld ausführlich mit der richtigen Befeuerung von Holzöfen auseinander zu setzen, um möglichst schadstoff- und emissionsarm zu heizen und neben der Reduzierung des Brennholzeinsatzes auch einen großen Anteil an Ruß, Feinstaub, CO2- und CO-Emissionen zu vermeiden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der Gesundheitsbelastungen vor Ort.
Übrigens sollte neben der Planung auch die Errichtung der Feuerstätte immer vom Fachbetrieb durchgeführt werden.
Brennstofflagerung
Klären Sie im Vorfeld, ob Sie die richtige Lagerung, zum Beispiel von Scheitholz, gewährleisten können. Der Wassergehalt des eingesetzten Brennstoffs hat einen großen Einfluss auf das Brennverhalten und auch auf die freigesetzten Emissionen. Zum Heizen geeignetes Holz sollte an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufgestapelt werden.
Abgasanlage
Klären Sie, ob Ihre Abgasanlage für den Betrieb einer Feuerstätte mit festen Brennstoffen geeignet ist (Brandsicherheit, Abzug der Abgase). Seit dem 01.01.2022 gelten für neu errichtete Anlagen neue Anforderungen an die Schornsteine. Ihr Kaminkehrer ist dafür der passende Ansprechpartner.
Wichtig ist auch, dass die Nachbarn sich durch die abgeführten Abgase nicht gestört fühlen. So muss beispielsweise die Schornsteinmündung in einem Umkreis von 15 Metern die Fenster der Nachbargebäude um mindestens einen Meter überschreiten. Andernfalls ist der Betrieb von Festbrennstofffeuerungen in jedem Fall verboten.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV)
Diese Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen regelt alle Vorgaben und Fristen für Feuerungsanlagen, die keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) benötigen. Darunter fallen alle Einzelraumfeuerungsanlagen wie z.B. Kamin- und Kachelöfen, Heizungskessel für feste Brennstoffe und auch kleine Öl- und Gasheizkessel. Zweck der Verordnung ist die effizientere Nutzung von Energie sowie Verringerung von Schadstoffemissionen.
Die zweite Stufe der 1.BImSchV ist am 01.01.2015 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle neu errichteten Anlagen für feste Brennstoff die anspruchsvolleren Emissionsgrenzwerte (1,25 g/m³ Kohlenmonoxid, 0,04 g/m³ Feinstaub) einhalten.
Beim Erwerb eines neuen Geräts ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Nachweise beiliegen. Sie müssen zur Anlagenabnahme dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorgelegt werden
Zertifizierung „Blauer Engel“
Der „Blaue Engel“ für Kaminöfen wurde im Dezember 2019 eingeführt, um besonders saubere Öfen auszuzeichnen und Innovationen in der Branche zu fördern. Denn mit einer automatisierten Regelung der Luftzufuhr kann das Holz deutlich effizienter und sauberer abbrennen. Katalysatoren und Staubabscheider sorgen außerdem dafür, dass deutlich weniger Schadstoffe durch den Schornstein gepustet werden. Um das Umweltzeichen zu erhalten, müssen Kaminöfen bei der Prüfung einen Grenzwert von 15 mg Staub pro m³ einhalten – der gesetzliche Grenzwert liegt aktuell bei 40 mg/m3 (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/erster-kaminofen-dem-blauen-engel).
Richtiges Heizen mit einem Holzofen
Um möglichst schadstoff- und emissionsarm zu heizen und neben der Reduzierung des Brennholzeinsatzes auch einen großen Anteil an Ruß, Feinstaub, CO2- und CO-Emissionen zu vermeiden, ist es wichtig, sich mit der richtigen Befeuerung und Bedienung des Holzofens auseinander zu setzen. Mit einem von der Stadt Stadtbergen angebotenen Online-Videokurs erhalten Sie umfassendes Wissen dazu. Haben Sie Interesse? Melden Sie sich noch heute an unter https://www.ofenakademie.de/stadtbergen/. Mit dem Zugangscode Ofenführerschein-Stadtbergen kann der Kurs gestartet werden. Zunächst sind hierzu 100 Kontingente freigeschalten.
Sie wollen mehr wissen? Unter folgenden Links können Sie sich detaillierter informieren:
- https://www.bmuv.de/heizen-mit-holz/neue-vorschriften
- https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/index.html
- https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/kaminoefen-fuer-holz
- https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz