Untermenü
Artikel vom 15.02.2022
2G-Nachweis ab 18 Jahren
https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html
C4) Offener Betrieb im Jugendzentrum:
- Draußen keine Maske
- Drinnen (im Juz) mit Maske (am Platz bei 1,5 Metern Abstand ohne Maske)
- minderjährige Schüler:innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis mehr.
- Besucher:innen und Teilnehmer:innen ab 18 Jahren müssen weiterhin einen Impf- oder Genesenennachweis nachweisen.
- 14-tägige Aufbewahrungspflicht der eigenen Testnachweise.
- Individuelle Zugangskontrollen für Teilnehmer:innen/ Besucher:innen ab 18 Jahren.