Bebauungsplan S 76 "Fryar Circle Teil II" 1. Änderung
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 13a i. V. m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat Stadtbergen hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 die Änderung des Bebauungsplanes S 76 "Fryar Circle Teil II" beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB geändert (§ 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Vorgesehen ist die öffentliche Grünfläche im südwestlichen Bereich von Teil A (westlich der Erschließungsstraße) den privaten Grundstücksflächen zuzuschlagen.
Die Bebauungsplanänderung bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Fassung vom 03.07.2014 liegt in der Zeit
vom 18. Juli bis einschl. 22. August 2014
öffentlich aus. Parallel findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt.