Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags – Erschließungsbeitragssatzung vom 26.09.1988
Der Stadtrat hat, in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2020, nachfolgend ab-gedruckte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Er-schließungsbeitrags – Erschließungsbeitragssatzung vom 26.09.1988“ be-schlossen:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines
Erschließungsbeitrags –
Erschließungsbeitragssatzung vom 26.09.1988
Aufgrund von § 132 des Baugesetzbuches und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Stadtbergen folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen – Erschließungs-beitragssatzung vom 26.09.1988 in der Fassung der Änderungen vom 02.08.2006 und 17.03.2016 wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige § 12 „Inkrafttreten“ wird § 13.
2. Es wird folgende Regelung neu eingefügt:
§ 12 Billigkeitserlass
Die Stadt Stadtbergen kann Erschließungsbeiträge bis zu einer Höhe von 20 v.H. des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags erlassen, so-fern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Er-schließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Bei-tragspflichten im Zeitraum vom 01. April 2012 bis 31. März 2021 entstan-den sind oder entstehen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadtbergen, 24.07.2020
Stadt Stadtbergen
gez. Paulus Metz
Erster Bürgermeister