Stadt Stadtbergen

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Artikel vom 20.01.2025

Informationen Grundsteuerbescheid 2025

Stadt Stadtbergen - Oberer Stadtweg 2 – 86391 Stadtbergen

Wichtige Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025
 
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,

mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen zu verweisen.
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Warum erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid?

Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den
„Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 01.01.2025“ ermittelt.
Die Stadt Stadtbergen setzt diesen Bescheid ab 2025 um.
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Wie wird die Grundsteuer berechnet?

  1. Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im Messbescheid fest
  2. Hebesatz: Die Stadt Stadtbergen multipliziert den Messbetrag mit Ihrem neuen Hebesatz: gültig ab 01.01.2025.
    Für die Grundsteuer A beträgt dieser 409 %
    Für die Grundsteuer B beträgt dieser 445 %

Die Stadt Stadtbergen kann den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag nicht verändern.
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Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?
Der Grundsteuermessbetrag ändert sich, weil das Finanzamt den sogenannten „Messbetrag“ neu berechnet hat. Das geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Die Stadt Stadtbergen musste aufgrund einer der für das Jahr 2025 neu kalkulierten und zu erwartenden Grundsteuermindereinnahme die Hebesätze anpassen. Die Kombination aus neu errechnetem „Messbetrag“ und neuen Hebesätzen wirkt sich direkt auf die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Grundsteuer aus.

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Wer ist für die Höhe der Steuer verantwortlich?
Die Berechnungsgrundlage stammt vom Finanzamt. Bitte überprüfen Sie zunächst den Messbescheid des Finanzamts, wenn Sie Zweifel an der Festsetzung haben.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das Finanzamt
Was tun bei fehlerhaften Daten?

- Namens- oder Adressfehler: Bitte melden Sie Änderungen unter Angabe Ihrer Finanzadresse
  (FAD-Nummer -diese finden Sie auf Ihren Bescheiden) per E-Mail an  
  steueramt(@)stadtbergen.deTelefonische Änderungen sind leider nicht möglich!
- Falsche Steuerberechnung: Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des  
  Finanzamts möglich. Solange dieser der Stadt Stadtbergen nicht vorliegt, bleibt die von der
  Stadt Stadtbergen festgesetzte Steuer zahlungspflichtig. Eventuelle Überzahlungen nach einer
  Korrektur des Messbescheids durch das Finanzamt, werden Ihnen nachträglich erstattet.

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Warum bekommen Sie einen Bescheid, obwohl das Objekt veräußert oder an Familienangehörige überschrieben wurde?

Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer des Grundstücks waren, sind Sie für diesen Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt. Die Stadt Stadtbergen kann die Daten ohne neue Rechtsgrundlage nicht eigenmächtig ändern.

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Wichtige Hinweise zur Zahlung

-          Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig
-          Bei Daueraufträgen passen Sie bitte die Beträge an.
-          Möchten Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen? Reichen Sie bitte das SEPA-Formular im Original bei der Stadt Stadtbergen ein. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter:
Rathaus à Bürgerservice à Formulareà Steueramt à SEPA-Lastschriftmandat
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Erhöhte Auslastung der Behörden

Aufgrund der landesweiten Grundsteuerreform kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kommen. Wiederholte Anfragen verzögern nur die Bearbeitung.

Ihre Stadt Stadtbergen

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Kontakt für das Finanzamt Ausburg-Land:
Sieglindenstr. 19
86152 Augsburg
Telefon: 0821/50602

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