Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Stadtbergen inklusive Akteursbeteiligung
Der Anteil des Wärmebedarfs am Stadtberger Endenergieverbrauch lag im Jahr 2022 bei rund 50 % (siehe Treibhaus-Bilanz der Stadt Stadtbergen, 2024). Durch einen hohen Anteil fossiler Energien an der Wärmeerzeugung (ca. 60 % Erdgas und ca. 30 % Heizöl) verursacht die Wärmeversorgung auch einen großen Anteil an den Stadtberger CO2-Emissionen.
Damit die Umstellung auf eine verlässliche, bezahlbare und von fossilen Energien unabhängige Wärmeversorgung gelingt, bedarf es also einer großen Anstrengung. Um zu wissen, welche Stadtgebiete zukünftig in welcher Weise mit Wärme versorgt werden und welche Potenziale erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme bei Erzeugung und Verteilung eingesetzt werden können, ist eine strategische Planung unabdingbar.
Der Stadtrat Stadtbergen hat deshalb im Sommer 2023 einstimmig beschlossen, als wesentliche Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen einen kommunalen Wärmeplan erstellen zu lassen.
Ziele des kommunalen Wärmeplans:
Übergeordnetes Ziel ist die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude im Stadtgebiet mindestens im dafür gesetzlich vorgesehenen Zeitrahmen. Hierfür wird ein konkreter und strukturierter Fahrplan erarbeitet, der die notwendigen Veränderungen, Entwicklungspfade und Maßnahmen aufzeigt und die dafür erforderlichen Strategien klar definiert und beschreibt.
Der kommunale Wärmeplan ist eine wichtige Orientierung für die Stadtberger Bürgerinnen und Bürger für ihre zukünftige Wärmeversorgung. Er ist dabei ein informelles Planungsinstrument ohne Rechtswirkung nach außen und es geht letztendlich darum, den Bürgerinnen und Bürgern ein Signal zu geben, ob neben Einzellösungen in bestimmten Gemeindegebieten auch Wärmenetze geeignet sind.
Inhaltliche Anforderungen an den kommunalen Wärmeplan:
Insgesamt muss der kommunale Wärmeplan den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) sowie dem Technischen Annex der Kommunalrichtlinie: Inhaltliche und Technische Mindestanforderungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) entsprechen. (https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie)
Nach einer detaillierten Bestandsanalyse, die neben einer systematischen und qualifizierten Erhebung sowie räumlichen Auflösung des Wärmeverbrauchs auch gebäudespezifische Inhalte umfasst (z.B. Gebäudetypen, Baualtersklassen, etc.) werden in einer Potenzialanalyse alle nutzbaren Möglichkeiten zur Senkung des Wärmebedarfs sowie die mögliche Versorgung durch erneuerbare Wärme sowie unvermeidbare Abwärme ermittelt.
Im Anschluss werden Zielszenarien und Entwicklungspfade inklusiver räumlich aufgelöster Beschreibung sowie eine Strategie und ein Maßnahmenkatalog zur Umsetzung erarbeitet. Dabei werden auch Fokusgebiete identifiziert, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig mit Priorität zu behandeln sind und dafür Umsetzungspläne erarbeitet.
Für eine erfolgreiche Umsetzung ist es erforderlich, alle relevanten Akteure (z.B. betroffene Verwaltungseinheiten, Energieversorger, ggf. benachbarte Kommunen, Bürgerinnen und Bürger) in passenden Formaten zu beteiligen sowie eine Strategie zur künftigen Kommunikation zu erarbeiten.
Darüber hinaus soll die Erarbeitung einer Verstetigungsstrategie gewährleisten, dass die Umsetzung des kommunalen Wärmeplans als strategischer Prozess in der Verwaltung etabliert wird und durch die Erstellung eines Controlling-Konzepts wird sichergestellt, dass der Umsetzungsfortschritt stetig nachverfolgt und ggf. angepasst werden kann.
Alle Ergebnisse des kommunalen Wärmeplans werden in einem Endbericht zusammengeführt.
Projektzeitraum:
Projektstart war Januar 2024 mit einem Kick-Off-Termin aller Beteiligten. Die Fertigstellung ist gegen Ende 2024 geplant.
Am Vorhaben beteiligte Partner:
Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde durch die Stadt Stadtbergen an ein Fachbüro, die Greenventory GmbH, vergeben und wird in Zusammenarbeit mit diesem erstellt.
Förderprojekt:
Das Vorhaben „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Stadtbergen inklusive Akteursbeteiligung“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Das Förderkennzeichen lautet: 67K26694. Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Kick-Off-Veranstaltung am 30.01.2024:
Ende Januar ist mit einer Kick-Off-Veranstaltung der Startschuss zum kommunalen Wärmeplan Stadtbergens gefallen.